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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER   

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https://dejure.org/2006,108652
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER (https://dejure.org/2006,108652)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER (https://dejure.org/2006,108652)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - L 8 AS 185/06 ER (https://dejure.org/2006,108652)
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Wird zitiert von ... (13)

  • SG Hannover, 25.06.2007 - S 17 AS 1252/07
    Als angemessen anzusehen sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER; Beschluss vom 24.05.2007 - L 13 AS 9/07 ER; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 18/06 R) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen: für Ein-Personen-Haushalte unabhängig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    Als angemessen anzusehen sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER; Beschluss vom 24.05.2007 - L 13 AS 9/07 ER; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 18/06 R) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen: für Ein-Personen-Haushalte unabhängig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    Als angemessen anzusehen sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen: für Ein-Personen-Haushalte unabhängig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    Als angemessen anzusehen sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen: für Ein-Personen-Haushalte unabhängig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 474/06
    Als angemessen anzusehen sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen: für Ein-Personen-Haushalte unabhängig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 22.11.2006 - S 17 AS 684/06
    Als angemessen anzusehen sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen: für Ein-Personen-Haushalte unabhängig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 20.02.2007 - S 17 AS 82/07
    Im Hinblick auf die Anzahl der Zimmer und die Wohnfläche sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbedarfen - für einen Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche als angemessen anzusehen.
  • SG Lüneburg, 19.07.2007 - S 25 AS 535/06

    Höhe der Kostenerstattung im Vorverfahren - Anwendung der Grundsätze für

    Im Übrigen wird hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wohnraum zu diesem Höchstbetrag im hier maßgeblichen Zeitraum auf die Begründung des Beschlusses der Kammer im einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zwischen den Beteiligten zum Aktenzeichen S 25 AS 145/06 ER (Beschluss vom 23. März 2006, bestätigend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Oktober 2006, - L 8 AS 185/06 ER) Bezug genommen (S. 7 des Entscheidungsabdrucks).
  • SG Hannover, 22.02.2007 - S 45 AS 269/07
    Im Hinblick auf die Anzahl der Zimmer und die Wohnfläche sind in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohnraumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialminis-teriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersach-sen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005, L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006, L 8 AS 185/06 ER) - unabhängig von gegebenenfalls zu berücksichtigenden Sonderbe-darfen - für einen Drei-Personen-Haushalt drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche als angemessen anzusehen.
  • SG Hannover, 31.07.2007 - S 46 AS 1611/07
    Hinsichtlich der Wohnfläche und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Zimmer der neuen Wohnung ist als angemessen anzusehen in Anwendung von Ziffer 11.2 der Wohn-raumförderungsbestimmungen (in Niedersachsen Rd.Erl. des Sozialministeriums vom 27.06.2003, Nds.MBl. S. 580, vgl. insoweit Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 04.10.2006 - L 8 AS 185/06 ER; Beschluss vom 24.05.2007 - L 13 AS 9/07 ER; vgl. auch Bundessozialge-richt, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 18/06 R): für Ein-Personen-Haushalte unabhän-gig von der Zimmeranzahl eine Wohnfläche von maximal 50 qm, für Zwei-Personen-Haushalte zwei Zimmer mit einer Wohnfläche von maximal 60 qm, für Drei-Personen-Haushalte drei Zimmer und maximal 75 qm Wohnfläche.
  • SG Hannover, 04.05.2007 - S 45 AS 782/05
  • SG Hannover, 19.03.2007 - S 45 AS 1248/06
  • SG Hannover, 11.07.2007 - S 17 AS 844/05
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